AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der American Dental Systems GmbH


1. Vertragsschluss, Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. So kommen Lieferverträge zustande
    •    Bei schriftlicher Bestellung, Bestellung per Telefax, E-Mail und über den Online-Shop. Eine Auftragsbestätigung muss mindestens in Textform erteilt werden.
    •    Bei telefonischer Bestellung: Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiters von ADS nimmt die Bestellung am Telefon auf.
    •    Bei Bestellung auf Veranstaltungen: Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter von ADS nimmt die Bestellung im Rahmen der Veranstaltung auf.
1.2. Wir verkaufen und liefern an Nicht-Verbraucher (Selbstständige, Freiberufler, Händler) ausschließlich zu unseren hier formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Bestellers, Käufers) jeglicher Art werden nicht berücksichtigt.  

2. Preise
Es gelten stets die Preislisten, die zur Zeit des Vertragsabschlusses aktuell sind.
Diese sind jederzeit einzusehen auf unserem Onlineshop unter: http://www.adsystems.de/shop/.
Preisänderungen können z.B. durch Währungsschwankungen und/oder Preisanpassungen des Lieferanten verursacht werden.

3. Fracht- und Versandkosten
Bei Lieferung an den Vertragspartner werden die tatsächlich anfallenden Fracht- und Versandkosten ab unserem Lager bzw. bei Direktlieferung ab Fabrik/Lager des Vorlieferanten berechnet und sind vom Vertragspartner zu bezahlen.

4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht bei Übergabe der bestellten Ware an den Versender bzw. Frachtunternehmer über (Versendungskauf). Dies gilt nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

5.2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im Rahmen des normalen Praxisbetriebs oder Geschäftsbetriebs zu verarbeiten/anzuwenden oder weiter zu veräußern. In diesen Fällen tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes die Abtretung der Forderung, die der Vertragspartner durch die Verarbeitung oder Anwendung der Ware, zum Beispiel im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung, oder durch Weiterveräußerung erwirbt. Ist diese Forderung höher als unser wesentlicher Kaufpreisanspruch, dann ist die Höhe der abgetretenen Forderung auf einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe unseres noch nicht bezahlten Kaufpreises beschränkt (Teilabtretung).

6. Rechnungsstellung, Schriftverkehr
Unabhängig von der Form der Bestellung werden der gesamte Schriftverkehr und die Rechnungsstellung auf elektronischem Weg abgewickelt, außer der Vertragspartner wünscht ausdrücklich schriftlich eine Rechnungsstellung in Papierform.

7. Rücknahme von Waren
Zur Rücknahme von gelieferten Waren sind wir prinzipiell nicht verpflichtet. Erfolgen dennoch
Rücknahmen, handelt es sich um reine Kulanz und erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

8. Haftung auf Schadensersatz
Zur Leistung von verschuldensabhängigem Schadensersatz für Schäden, die über die Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware oder der von uns angebotenen Leistung hinausgehen, sind wir nur in folgenden Fällen verpflichtet:
    •    Bei Verletzung von sogenannten Kardinalpflichten
    •    Wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
    •    Bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit einer Person


9. Besondere Vertragsbestimmungen für Teilnahme an Workshops/Kongressen/Seminaren (nachfolgend Veranstaltungen genannt)
9.1. Bei der Anmeldung für und die Teilnahme an unseren Veranstaltungen gelten ausschließlich
die nachstehenden Bestimmungen unter Ziffer 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden (Teilnehmers) werden nicht berücksichtigt.

9.2. Die Anmeldung zu einem Workshop erfolgt mindestens in Textform. Die vorhandenen
Plätze werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.

9.3. Die Vereinbarung über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt durch unsere Bestätigung,
Übermittlung der Rechnung und Bezahlung derselben bis spätestens sieben Wochen vor Beginn der Veranstaltung zustande.

9.4. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung  möglich. In diesem Falle ist eine Kostenpauschale von 100,00 € zu entrichten. Diese wird bei der Rückzahlung des bereits bezahlten Betrages für die Veranstaltung abgezogen. Die Erhebung der Kostenpauschale entfällt bei Anmeldung für eine andere Veranstaltung. Für den Fall eines Rücktritts zwischen sechs Wochen und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die halbe Teilnahmegebühr zu bezahlen, bei einem späteren Rücktritt die volle. Der Veranstaltungsplatz kann auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden; dann liegt kein Rücktritt vor.

9.5. Bei Unterbelegung: Erreicht die Veranstaltung nicht die für eine wirtschaftlich sinnvolle Veranstaltung erforderliche Teilnehmerzahl, dann kann sie abgesagt werden. Alle Kosten und Gebühren entfallen in diesem Fall. Bereits bezahlte Kosten und Gebühren werden vollständig
zurückgezahlt.

9.6. Kurzfristige Absage des Referenten: Sagt der vorgesehene Referent so kurzfristig ab, dass kein Ersatz beschafft werden kann, können wir die Veranstaltung kurzfristig absagen. Um die Absage sofort weitergeben zu können und überflüssige Anreisen zu verhindern, ist es erforderlich, dass der Teilnehmer bei Anmeldung eine Handynummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angibt, über die er gut erreichbar ist. Im Falle einer Absage werden alle vom Teilnehmer für die betreffende Veranstaltung bereits bezahlten Beträge zurückerstattet; weitere Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

9.7. Organisatorische Änderungen hinsichtlich des Inhalts und/oder des Ablaufs der Veranstaltung behalten wir uns vor. Der wesentliche Inhalt der gebuchten Veranstaltung darf allerdings nicht verändert werden.

 

10. Einhaltung der Vorgaben der Medizinprodukteverordnung bei Weiterveräußerung (insbesondere durch Zwischenhändler) - EU-Verordnung 2017/745 des europäischen Parlaments und Rats vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Uafhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates (nachfolgend abgekürzt "MDR")
10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, sich über die neuen Anforderungen und vollständigen Verpflichtungen der Verordnung zu informieren und diese einzuhalten. In der nachfolgenden Ziffer wird auf einige grundlegende Verpflichtungen hingewiesen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
10.2. Zu den "Allgemeinen Pflichten der Händler" nach Art. 14 MDR gehören insbesondere:

  • formale Prüfpflichten sowie Informationspflichten bei Nichtkonformität vor Bereitstellen von Produkten auf dem Markt
  • Lagerung und Transport von Produkten durch den Händler nach Herstellervorgaben
  • Informations-, Kooperations- und Dokumentationspflichten im Rahmen der Marktüberwachung nach Bereitstellen der Produkte auf dem Markt, und insbesondere deren Rückverfolgbarkeit bis zum Endanwender
  • Verpflichtung zur Entgegennahme und Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen und sonstigen Informationen über die Ware zu dokumentieren, aufzubewahren und diese auf dem aktuellen Stand zu halten sowie geeignete Verfahren zur Entgegennahme und Aufbewahrung zu implementieren


11. Schlussbestimmungen

11.1. Gerichtsstandvereinbarung: Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand München vereinbart.
11.2. Rechtswahl: Die Vertragsbeteiligten vereinbaren die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts CISG.

Stand: 12/22

10 % Rabatt

auf Ihren Online-Einkauf!

Jetzt Gutschein sichern

Die Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich. Es gelten die Bedingungen zum Datenschutz.